Praxisleistungen


Es können sowohl medizinische als auch psychotherapeutische Leistungen in Anspruch genommen werden. Dazu gehören
bei unterschiedlichen Indikationen


Behandlungskosten

Die Heilbehandlungskosten werden in der Regel von den privaten Kassen je nach Tarif ganz oder teilweise übernommen. Beamten- und Beihilfekassen erstatten zum Teil ebenfalls die Kosten.

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Selbstverständlich können alle Leistungen auch ohne einen Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden (Selbstzahler).

Gerne können Sie ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren (30 Minuten). In diesem Gespräch kann geklärt werden, ob eine Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll ist und was diese kosten würde.